In der Regel versuche ich zeitnah Termine zu vergeben. Termine können zeitlich nach den Wünschen der Ratsuchenden vereinbart werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden. Nur im unvorhersehbaren Notfall muss die „vakante Sitzung“ nicht vollumfänglich bezahlt werden. Das Honorar beträgt dann die Hälfte des zuvor vereinbarten Honorars.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz und Beratungsgespräche. Ob die private Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist von Ihrem Vertrag abhängig. Manche privaten Krankenkassen übernehmen einen jährlichen Pauschalbetrag, andere Krankenkassen verlangen eine ärztliche Überweisung, um die Kosten zu erstatten. Wenn Sie Selbstzahler sind, können Sie die Honorarkosten für die therapeutischen Sitzungen im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Hierfür gibt es gesetzlich festgelegte jährliche Freibeträge.
Das Honorar ist individuell und je nach Aufwand verhandelbar. Bei therapeutischen Sitzungen fällt keine Umsatzsteuer an. Bei Beratungsstunden wird die Umsatzsteuer von z. Zt. 19% zusätzlich berechnet.